Über die Kanzlei
Das Amt des Insolvenzverwalters ist ein höchstpersönliches Amt, welches in der Kanzlei KM Insolvenzverwaltung Michael Krause für Unternehmensinsolvenzen im Einzugsbereich des Amtsgerichtes Neuruppin und für Privatinsolvenzen (Verbraucherinsolvenzen) zusätzlich im Bereich der Amtsgerichte Frankfurt/Oder und Berlin ausgeübt wird.
Hierbei beschränkt sich die Tätigkeit der Kanzlei auf die gerichtsseitige Beauftragung; eine Beratung von Unternehmen / Personen, die insolvenzgefährdet sind, ist nicht Gegenstand des Kanzleiprofiles.
Neben den persönlichen Belastungen und zivilrechtlichen Verantwortlichkeiten bei insolventen Unternehmen zeichnen sich regelmäßig strafrechtliche Verantwortlichkeiten für die Handlungsverantwortlichen, insbesondere Geschäftsführer / Einzelunternehmer ab, die vornehmlich im Bereich
- des Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen,
- der Insolvenzverschleppung (nicht fristgerechte Insolvenzantragstellung)
erfolgen.
Hier ist die Kanzlei in der Lage, ihre Kenntnisse im Bereich des Insolvenzrechtes, Steuerrechtes und den Erfahrungen mit den örtlich zuständigen Behörden fachkundige Beratung für die in diesen Krisenzeiten betroffenen Personen zur Verfügung zu stellen und fachkundig die Risiken und Verfahrensabläufe / zu erwartenden Verantwortlichkeiten einzuschätzen und Sie durchgängig zu begleiten.