Über die Kanzlei

Das Amt des Insolvenzverwalters ist ein höchstpersönliches Amt, welches in der Kanzlei KM Insolvenzverwaltung Michael Krause für Unternehmensinsolvenzen im Einzugsbereich des Amtsgerichtes Neuruppin und für Privatinsolvenzen (Verbraucherinsolvenzen) zusätzlich im Bereich der Amtsgerichte Frankfurt/Oder und Berlin ausgeübt wird.

Hierbei beschränkt sich die Tätigkeit der Kanzlei auf die gerichtsseitige Beauftragung; eine Beratung von Unternehmen / Personen, die insolvenzgefährdet sind, ist nicht Gegenstand des Kanzleiprofiles.

Neben den persönlichen Belastungen und zivilrechtlichen Verantwortlichkeiten bei insolventen Unternehmen zeichnen sich regelmäßig strafrechtliche Verantwort­lich­keiten für die Handlungsverantwortlichen, insbesondere Geschäftsführer / Ein­zel­unternehmer ab, die vornehmlich im Bereich

  • des Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen,
  • der Insolvenzverschleppung (nicht fristgerechte Insolvenzantragstellung)

erfolgen.

Hier ist die Kanzlei in der Lage, ihre Kenntnisse im Bereich des Insolvenzrechtes, Steuer­rechtes und den Erfahrungen mit den örtlich zuständigen Behörden fach­kundige Beratung für die in diesen Krisenzeiten betroffenen Personen zur Ver­fü­gung zu stellen und fachkundig die Risiken und Verfahrensabläufe / zu erwar­tenden Verantwortlichkeiten einzuschätzen und Sie durchgängig zu begleiten.

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